Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop www.risa-b2b.de der RISA Pflanzgefäße GmbH geschlossen und sofern diese AGB nicht ausdrücklich und schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Verkäufer ist die Risa Pflanzgefäße GmbH, Rheinstraße 106, 56235 Ransbach-Baumbach, (nachfolgend RISA Pflanzgefäße GmbH genannt). Käufer gemäß diesen AGB sind Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

    2. Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, im Folgenden auch „Ware“ oder „Waren“ genannt, ohne Rücksicht darauf, ob RISA Pflanzgefäße GmbH diese selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann über den Online-Shop abgerufen werden oder wird in Textform mitgeteilt. Die AGB sind die Rahmenvereinbarung für den Verkauf sowie auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung mit demselben Käufer, ohne dass RISA Pflanzgefäße GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

    3. Diese AGB gelten ausschließlich. abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von RISA Pflanzgefäße GmbH nicht zum Vertragsinhalt. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt wird.

  2. Registrierung als Nutzer im Online-Shop

    1. Die Registrierung des Käufers im RISA PFLANZGEFÄßE GMBH Online-Shop (www.risa-b2b.de) erfolgt kostenlos, ein Anspruch auf Zulassung bei RISA PFLANZGEFÄßE GMBH besteht jedoch nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Gesellschaften gemäß Ziff. 1. Der Käufer hat auf Verlangen eine Kopie seines Personalausweises, den Nachweis der USt-ID-Nr. und/oder der registerrechtlichen Eintragung vorzulegen Die Registrierung und Freischaltung des Käufers erfolgt auf der Webseite von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Käufer einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Käufer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

    2. Nach der Registrierung kann der Käufer Angebote abgeben; weitere Verpflichtungen sind damit noch nicht verbunden. Der Registrierungseintrag kann jederzeit vom Käufer wieder gelöscht werden.

    3. Fall sich die Daten des Käufers ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.

  3. Vertragsabschluss und Preise

    1. Die Präsentation der Waren im RISA PFLANZGEFÄßE GMBH Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

    2. Im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar danach erhält der Käufer eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Käufer und RISA PFLANZGEFÄßE GMBH kommt erst zustande, wenn RISA PFLANZGEFÄßE GMBH die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annimmt oder die Ware versendet.

    3. Im RISA PFLANZGEFÄßE GMBH Online-Shop können Waren aus dem Sortiment zum Kauf ausgewählt und in den Warenkorb gelegt werden. Danach kann der Warenkorb noch geändert oder ergänzt werden, um dann den Kauf mit einer Bestellung abzuschließen oder zu verwerfen. Die Bestellübersicht zeigt die wesentlichen Artikelangaben, die Warenpreise (netto), die Liefer- und Verpackungskosten und die voraussichtliche Lieferzeit. Mit dem Betätigen des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" wird die Bestellung abgeschlossen. Dadurch wird ein verbindliches Angebot im Sinne der Ziffer 3.2 abgegeben. Der Käufer bestätigt vor Abgabe des Angebots, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Diese werden Vertragsbestandteil.

      Danach erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse.

    4. Die Sprache im Shop ist Deutsch. Falls die Sprache auf Englisch gewechselt werden kann, so hat bei evtl. Widersprüchen in den Texten der deutsche Text Vorrang.

    5. Rein informatorischen Charakter haben die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Fotos und Zeichnungen. Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für Art und Umfang der Lieferung sind allein die Angaben der Auftragsbestätigung maßgeblich. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Erwähnte Normen oder Spezifikationen sind lediglich eine genauere Waren- oder Leistungsbeschreibung, jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften.

    6. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Liefer- und Verpackungskosten gemäß den Angaben im Online-Shop. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer, falls die Ware grenzüberschreitend geliefert wird.

  4. Speicherung von Daten

    Alle für die Kaufabwicklung notwendigen Daten werden entsprechend unserem Datenschutz gespeichert.

  5. Lieferung, Gefahrenübergang und Versand

    1. Sämtliche Lieferungen erfolgen im Namen und auf Rechnung von RISA Pflanzgefäße GmbH. Nach Wahl von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH erfolgt die Lieferung vom eigenen Lager oder vom jeweiligen Hersteller der Ware („Drop-shipping“). Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse versandt.

    2. Beförderer, Beförderungsart und -mittel wird von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH bestimmt.

    3. Teillieferungen sind zulässig, soweit es für den Käufer nach dem Vertragszweck von Interesse ist oder dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Diese können anteilig fakturiert werden und sind anteilig zu bezahlen.

    4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits bei Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleister auf den Käufer über.

      Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  6. Lieferzeit und Verzug

    1. Die angegebenen Liefertermine gelten stets nur annähernd und sind nicht bindend.

    2. Falls voraussichtliche Lieferfristen durch RISA PFLANZGEFÄßE GMBH aus Gründen nicht eingehalten werden können, die dieser nicht zu vertreten hat, (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, so ist RISA PFLANZGEFÄßE GMBH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Als Nichtverfügbarkeit der Leistung im vorgenannten Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder RISA PFLANZGEFÄßE GMBH noch die Zulieferer von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH ein Verschulden trifft oder RISA PFLANZGEFÄßE GMBH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Die verkäuferseitigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie gesetzliche Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gemäß dieser AGB.

    3. Der Eintritt des Lieferverzuges von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Käufer erforderlich.

      Befindet sich der Käufer mit einer wesentlichen Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, so ist RISA PFLANZGEFÄßE GMBH berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern.

  7. Abnahme und Abrufaufträge

    Sollten Lieferungen Mängel aufweisen, so ist die Ware vom Käufer unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen. Der Käufer trägt die durch eine verspätete Abnahme entstandenen Kosten für Lagerung, Versicherung und Schutzmaßnahmen. Ohne besonderen

    Nachweis hat er mindestens pro Woche der Verspätung 0,5% des Auftragswertes, maximal jedoch 5%, zu bezahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Die Pauschale gemäß vorstehendem Satz 3 ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass RISA PFLANZGEFÄßE GMBH kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale gemäß vorstehendem Satz 3 entstanden ist. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH darf dem Käufer schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, falls dieser zur Lieferzeit die Ware nicht abnimmt. Das Recht von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH, den Kaufpreis zu verlangen, bleibt unberührt. Nach Fristablauf kann RISA PFLANZGEFÄßE GMBH den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufheben und Schadensersatz verlangen.

  8. Zahlung

    1. Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware und/oder Rechnungstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen in der Rechnungswährung und „frei Zahlstelle" von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH. Scheckzahlungen werden ausgeschlossen. Bei kundenspezifischen Waren, Warenbestellungen, die in Übersee beschafft werden müssen oder Sonderanfertigungen ist Vorkasse zu leisten.

    2. Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Mahnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Kaufpreis für die Dauer des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie Mahngebühren vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Teilzahlung vereinbart und bleibt der Käufer mit einem Betrag von mehr als 10% der fälligen Teilzahlung im Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH ist berechtigt, das Inkasso, Mahnungen und Forderungseintreibungen durch

      Factoring-Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien vornehmen zu lassen. Kosten für Mahnungen und Mahnverfahren gehen zu Lasten des Käufers.

    3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, (z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), ist RISA PFLANZGEFÄßE GMBH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung nicht vertretbarer Sachen, z.B. Einzelanfertigungen oder personalisierter Ware, kann RISA PFLANZGEFÄßE GMBH sofort zurücktreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

  9. Vertragsmäßigkeit der Ware

    1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht ein anderes bestimmt ist.

    2. Grundlagen der Mängelhaftung von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH sind vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarungen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel

      vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt RISA PFLANZGEFÄßE GMBH keine Haftung.

    3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist (§§ 377, 381 HGB). Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so hat der Käufer RISA PFLANZGEFÄßE GMBH hiervon unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Anzeige zu machen, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen nach Ablieferung. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Käufer genehmigt, falls die Mängelrüge nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sich der Mangel zeigte, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen nach diesem Zeitpunkt. Für die fristgemäße Mängelrüge nach den vorstehenden Sätzen 2 und 3 genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so ist die Haftung von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH für den entsprechend nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

    4. Dem Käufer obliegt der Nachweis einer pfleglichen Behandlung sowie ordnungsgemäßen, fachgerechten und trockenen Lagerung der Ware.

    5. Falls eine Ware nicht vertragsgemäß ist, so darf RISA PFLANZGEFÄßE GMBH auch bei wesentlichen Mängeln die Mangelhaftigkeit zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Aufforderung durch den Käufer beheben. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurück zu behalten. Der Käufer hat RISA PFLANZGEFÄßE GMBH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben, oder vor Ort für die Prüfung zugänglich zu machen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache dem Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften zurück zu geben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt RISA PFLANZGEFÄßE GMBH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann RISA PFLANZGEFÄßE GMBH die hieraus entstehenden Kosten vom Käufer ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

    6. Im Einzelfall kann die Nachbesserung mit dem Einverständnis von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH auch durch den Käufer erfolgen und findet am vertraglich bestimmten Ort des Empfängers statt, wenn RISA PFLANZGEFÄßE GMBH die Kosten hierfür freigegeben hat. Weicht der Ort des Empfängers vom Geschäftssitz des Käufers ab, so muss dies durch RISA PFLANZGEFÄßE GMBH freigegeben werden. Andernfalls erfolgt keine übernahme der dadurch entstehenden höheren Kosten. Der Käufer ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nachbesserung gegen Kostenerstattung und gemäß den Anweisungen von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH verpflichtet.

    7. Toleranzen in der Quantität sind für Standardartikel von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH bis zur Höhe von 5% und für besondere (kundenspezifische) Teile bis zur Höhe von 10% zulässig. Sonstige Abweichungen in Maßen, Qualität, Gewichten, äußerlicher Beschaffenheit und ähnlichem sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

  10. Sonstige Verantwortlichkeit von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH

    1. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

    2. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RISA PFLANZGEFÄßE GMBH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

      1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

      2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    3. Die sich aus 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit RISA PFLANZGEFÄßE GMBH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe und Mitarbeiter von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH.

    5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn RISA PFLANZGEFÄßE GMBH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere aus §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

    6. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht jederzeit fehlerfrei verfügbar sein. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH haftet insoweit nicht für die ständige Verfügbarkeit des Online-Shops.

  11. Höhere Gewalt

    1. Jede Partei hat für die Nichterfüllung von Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe: Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches oder Arbeitsstreitigkeiten. Vorgenanntes gilt auch, wenn diese Gründe bei Zulieferern vorliegen.

    2. Jede Partei darf vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn die oben genannten Leistungshindernisses mehr als 6 Monate andauern.

  12. Verjährung

    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

    2. Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. 10.2 und nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

  13. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) Eigentum von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat RISA PFLANZGEFÄßE GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die RISA PFLANZGEFÄßE GMBH gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer unterstützt RISA PFLANZGEFÄßE GMBH bei jeglichen notwenigen Maßnahmen, um dessen Eigentum zu schützen. Der Käufer informiert RISA PFLANZGEFÄßE GMBH unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Eigentum entstehen. Der Käufer wird auf Verlangen von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH auf seine Kosten eine Versicherung für die gelieferten Waren gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige Risiken für die Zeit bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung abschließen.

    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist RISA PFLANZGEFÄßE GMBH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, so darf RISA PFLANZGEFÄßE GMBH diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  14. Verschiedenes

    1. Rechte und Pflichten der Parteien sind nicht übertragbar, ausgenommen Abtretungen von Kaufpreisansprüchen an Banken, Inkassounternehmen oder Zahlungsabwickler von RISA PFLANZGEFÄßE GMBH.

    2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von geschlossenen Verträgen sowie die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

    3. Sollte der Vertrag oder eine der vorgenannten Bestimmungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

    4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei mangelhafter Lieferung bleiben die Regeln dieser AGB unberührt.

    5. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen bezüglich Formen, Maßen, Farben, Gewichten, Kennzeichnungen etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Käufer wird RISA PFLANZGEFÄßE GMBH gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.

  15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    1. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der RISA PFLANZGEFÄßE GMBH in Stuttgart. RISA PFLANZGEFÄßE GMBH ist in jedem Fall auch berechtigt, die für den Sitz des Käufers zuständigen Gerichte anzurufen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen RISA PFLANZGEFÄßE GMBH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.

    3. Falls Verträge ausländischem Recht unterliegen, gelten diese AGB weiterhin. Sollte eine der Klauseln der vorliegenden AGB zwingenden Regelungen des ausländischen Rechts widersprechen, so gilt dahingehend das ausländische Recht mit der Maßgabe, dass die restlichen Regelungen der AGB unberührt bleiben.

    4. Andere Bestimmungen, die nicht bereits in dieser Vereinbarung festgelegt sind, gelten nicht.

    5. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.